Wie sind die Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeit und Freizeit sind individuell mit den Betreuerinnen bzw. Betreuern zu vereinbaren. Sie sind selbstständig tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Entsprechende Erholungsphasen und ausreichend Schlaf sind aber Voraussetzung einer gut funktionierenden Betreuung. So ist eine 24H Anwesenheit zwar forderbar, aber nicht 24H Dauerarbeit.



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